Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12114
VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09 (https://dejure.org/2009,12114)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.2009 - 1 B 2196/09 (https://dejure.org/2009,12114)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 2009 - 1 B 2196/09 (https://dejure.org/2009,12114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 BGleiG
    BGleiG stellt keine Anforderungen an Inhalt eines Anforderungsprofils auf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung von zusätzlichen Anforderungen an den Inhalt eines Anforderungsprofils i.R.e. Stellenausschreibung aus § 9 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (BGleiG)

  • Judicialis

    BGleiG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGleiG § 9 Abs. 1 S. 1
    Herleitung von zusätzlichen Anforderungen an den Inhalt eines Anforderungsprofils i.R.e. Stellenausschreibung aus § 9 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes ( BGleiG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 07.11.2005 - 1 UE 3659/04

    Dienstliche Beurteilung; Anforderungen; Mindestinhalte

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG keine Mindestanforderungen an den Inhalt von Anforderungsprofilen im Rahmen einer Stellenausschreibung herleiten lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - ZBR 2006, 173 m. Nachw. der Senatsrspr. zu § 10 HGlG).

    Auch insoweit begründet die neuerdings gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BLV ausdrücklich in Bezug genommene Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG keine besonderen inhaltlichen Anforderungen (so ausdrücklich Beschluss des Senats vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Es heißt dort lediglich, § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG stelle sicher, dass sich die Anforderungsprofile bei den im Gesetz bezeichneten Personalentscheidungen an einheitlichen Maßstäben orientierten, und zwar ausschließlich an denjenigen des zu besetzenden Arbeitsplatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 - NVwZ-RR 2007, 790).
  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2009 - 9 L 338/09

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Stellenbesetzung; undifferenziertes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2009 - 9 L 338/09.F (2) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Grundsätzlich ist es Sache des Dienstherrn, zu entscheiden, ob er den Kreis der Bewerber für einen bestimmten Dienstposten durch die Aufstellung eines differenzierten Kriterienkataloges von vornherein verkleinern will oder nicht; er kann hierfür einen weiten Organisationsspielraum in Anspruch nehmen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 - DVBl. 1994, 118 = ZBR 1994, 52; Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52; zuletzt Beschluss vom 31. August 2007 - 1 TG 1322/07 -).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Grundsätzlich ist es Sache des Dienstherrn, zu entscheiden, ob er den Kreis der Bewerber für einen bestimmten Dienstposten durch die Aufstellung eines differenzierten Kriterienkataloges von vornherein verkleinern will oder nicht; er kann hierfür einen weiten Organisationsspielraum in Anspruch nehmen (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 - DVBl. 1994, 118 = ZBR 1994, 52; Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52; zuletzt Beschluss vom 31. August 2007 - 1 TG 1322/07 -).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Die getroffene Personalentscheidung verletzt den Antragsteller nicht in seinem Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-)gleiche Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eingehend: Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten anfallenden Aufgaben eine besondere Erfahrung, einen bestimmten Fachvorlauf oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, die vom Gericht lediglich eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = ZBR 2002, 207; s. zuletzt, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten anfallenden Aufgaben eine besondere Erfahrung, einen bestimmten Fachvorlauf oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, die vom Gericht lediglich eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = ZBR 2002, 207; s. zuletzt, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2009 - 1 B 2196/09
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob die zusätzlichen, außerhalb des förmlichen Beurteilungsverfahrens entstandenen "Stellungnahmen zur Eignung" betreffend den Antragsteller vom 26. September 2008 und den Beigeladenen vom 23. September 2008 bei der Auswahlentscheidung verwertet werden durften; denn der vorhandene Leistungsvorsprung des Beigeladenen hätte allenfalls durch eine erheblich bessere Eignung des Antragstellers kompensiert werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16. Juni 1998 - 1 TZ 45/98 - HessVGRspr. 1999, 33).
  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
    Da das Bestenausleseprinzip auch verlangt, hinreichend zwischen den Qualifikationen der Bewerber/innen zu differenzieren, kann daraus die Notwendigkeit folgen, dienstposten- und damit aufgabenbezogen zumindest hinreichende Differenzierungen ermöglichende Merkmale der persönlichen und fachlichen Qualifikation in das Anforderungsprofil aufzunehmen (vgl. VG Frankfurt a. M. B. v. 26.9.2009 - 9 L 338/09.F - juris Rn. 4; a. A. HessVGH B. v. 18.9.2009 - 1 B 2196/09 - RiA 2010, 31, 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht